#045 - ESG - Zahlen, Daten, Fakten
Es stehen viele Herausforderungen in den Unternehmen an. Zukünftig müssen alle Energiedaten des Unternehmens in einer Datenbank gespeichert werden. Aber es ist auch eine Chance für kleine Unternehmen, endlich mit der Digitalisierung zu starten.
Ab dem 1. Januar 2023 tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft und gilt für in Deutschland ansässige Unternehmen und Unternehmen mit einer Zweigniederlassung mit mind. 3.000 Beschäftigten in Deutschland. Ab 1. Januar 2024 folgen dann die Unternehmen mit mind. 1000 Angestellten.
Aber auch kleine und mittelständische Unternehmen werden ab 2026 betroffen sein, denn die Unternehmen müssen über den gesamten Lieferketten-Zyklus Auskunft erteilen. Somit sind die KMU’s auch gegenüber ihren Kunden zur Auskunft verpflichtet. Das Thema Nachhaltigkeitsberichte wird viele Betriebe betreffen.
Zeit zu handeln!
Wenn die Datengrundlage in Ihrem Unternehmen stimmt, können alle Berichtsanforderungen schnell und einfach erfüllt werden. Fakt ist: Grunddaten wie Strom, Wasser, Fernwärme oder Gas können ganz einfach in einem Energiemanagementsystem abgebildet und somit abgerufen werden.
Mit Hilfe einer Datenintegrations- und Analyseplattform lassen sich nicht nur kaufmännische Daten, sondern auch technische Informationen, wie Energiedaten einzelner Maschinenbereiche darstellen. Auch Informationen zu Rohstoffdaten wie Mengen, Zusammensetzungen und Herkunft bis zu inhaltlichen Dokumentationen wie Qualitätsaudits innerhalb der Lieferkette können abgebildet werden. Es geht dabei um den Zusammenhang der ökonomischen, ökologischen und sozialen Faktoren, daher müssen die Berichterstattung und die strategischen Ziele des Unternehmens eng aufeinander abgestimmt sein.